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23 Kinder sind kein humanitärer Akt

Heute sind gemäss SEM (Staatssekretariat für Migration) 23 UMA (Unbegleitete minderjährige Asylsuchende) aus Griechenland in der Schweiz ankommen.

Wir sind froh, dass sie bald wieder mit ihren Familienangehörigen vereint sein werden. Die Aufnahme der 23 Kinder ist aber kein humanitärer Akt, sondern ist für die Schweiz nach Art. 8 der Dublin Verordnung verpflichtend. Angesichts der humanitären Tradition der Schweiz, der vorhandenen Ressourcen sowie Angesichts der Zustände in Griechenland ist diese geringe Zahl beschämend. Fast 40’000 Menschen, darunter rund 5’600 unbegleitete Minderjährige bleiben jedoch in menschenunwürdigen Zuständen auf den griechischen Inseln zurück. Ohne Schutz vor einer Ausbreitung des Covid-19-Virus. 

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